Mutares prüft die Begebung einer vorrangig besicherten Anleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 50 Mio.

Veröffentlichung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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Mutares prüft Begebung einer vorrangig besicherten Anleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu EUR 50 Mio.

München, 20. Januar 2020 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“) hat heute beschlossen zu prüfen, eine bis zu EUR 50 Mio. vorrangig besicherte, variabel verzinsliche Anleihe mit 4 Jahren Laufzeit zu begeben. Pareto Securities wurde beauftragt, ab dem 23. Januar 2020 eine Reihe von Treffen mit interessierten Investoren zu arrangieren.

Die endgültige Entscheidung über die Begebung der Anleihe wird von Mutares in Abhängigkeit von den Marktbedingungen getroffen werden. Mutares wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren.

 

Disclaimer

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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