Veröffentlichung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Mutares SE & Co. KGaA beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu EUR 2,5 Mio.

München, 17. September 2020 – Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Mai 2019 erteilten Ermächtigung, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen („Aktienrückkaufprogramm 2020/I“). Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2020/I können in einem Zeitraum vom 17. September 2020 bis zum 31. März 2021 bis zu insgesamt 250.000 eigene Aktien (dies entspricht bis zu 1,61 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 2,5 Mio. zurückgekauft werden.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2020/I von der Gesellschaft separat bekannt gemacht werden.

 

 

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