Mutares SE & Co. KGaA aktualisiert Dividendenstrategie: Mindestdividende von EUR 2,00 je Aktie je Geschäftsjahr

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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Mutares SE & Co. KGaA aktualisiert Dividendenstrategie: Mindestdividende von EUR 2,00 je Aktie je Geschäftsjahr

München, 22. September 2023 – Der Vorstand der Mutares Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Gesellschaft“), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Mutares Management SE heute beschlossen, die Dividendenstrategie der Gesellschaft zu aktualisieren.

Die Gesellschaft hält unverändert an einer nachhaltig ausgelegten Dividendenstrategie fest. Zukünftig soll jedoch je Geschäftsjahr eine Mindestdividende in Höhe von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Aktie an die Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden.

In außerordentlich erfolgreichen Geschäftsjahren mit erheblichen Liquiditätsüberschüssen wird die Gesellschaft zudem bei ihrem Gewinnverwendungsvorschlag auch zukünftig abwägen, in welchem Umfang der verbleibende Bilanzgewinn in den weiteren Geschäftsausbau einfließen soll oder zusätzlich an die Aktionärinnen und Aktionäre in Form einer zukünftig dann separat auszuweisenden etwaigen Bonusdividende ausgeschüttet werden soll.

Disclaimer

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung dar, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika („Vereinigte Staaten“), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung („Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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