Mutares AG plant Formwechsel in Kommanditgesellschaft auf Aktien und Dividende von EUR 1,00 pro Aktie
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
München, 08. April 2019 – Vorstand und Aufsichtsrat der Mutares AG (ISIN: DE000A2NB650), haben heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Mai 2019 vorzuschlagen, die Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) umzuwandeln.
Der Vorstand hat heute zudem eine attraktive, langfristige Dividendenpolitik beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 20.045.692,31, erneut eine Dividende von EUR 1,00 pro Aktie an die Aktionäre auszuschütten.
Mit dem vorgeschlagenen Formwechsel der Gesellschaft soll die Forstsetzung der langfristig ausgerichteten Wachstumsstrategie gesichert werden. Der Formwechsel in eine SE & Co. KGaA schafft die strukturellen Voraussetzungen, um den maßgeblichen Wettbewerbsvorteil schneller Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Organe auch in Zukunft zu erhalten. Im Rahmen des Formwechsels soll die zukünftige Mutares Management SE, eine Europäische Aktiengesellschaft (SE), deren Leitungsorgan der Vorstand ist, als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) in die Gesellschaft eintreten und zukünftig die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen. An der persönlich haftenden Gesellschafterin werden der größte Aktionär und Vorsitzende des Vorstands der Gesellschaft, Robin Laik, die Aktionärin ELBER GmbH sowie die Gesellschaft selbst beteiligt sein.
Der vorgeschlagene Formwechsel lässt die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft unberührt. Das Grundkapital der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die Zahl der ausgegebenen Stückaktien. Die Aktionäre werden dieselbe Anzahl an nennwertlosen Stückaktien an der KGaA halten wie vor dem Formwechsel an der Mutares AG. Die Aktien der künftigen Mutares SE & Co. KGaA werden wie bisher zum Börsenhandel zugelassen sein. Die bisherige ISIN DE000A2NB650 und WKN A2NB65 bleiben bestehen.
Eine ausführliche Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Rechtsformwechsels sowie der künftigen Beteiligung der Aktionäre enthält der vom Vorstand erstellte Umwandlungsbericht, der den Aktionären mit Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zugänglich gemacht wird.
Für den vorgeschlagenen Rechtsformwechsel ist eine Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft erforderlich. Über den Formwechsel soll daher im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2019 beschlossen werden.