Veröffentlichung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINEM ANDEREN LAND, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG UNGESETZLICH WÄRE Anleihegläubiger stimmen den vorgeschlagenen Änderungen der Bedingungen der von Mutares im Februar 2020 begebenen Anleihe zu München, 28. August 2020 – Der Anleihetreuhänder der Mutares SE […]