Beabsichtigte Umplatzierung von Aktien an der Steyr Motors AG im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens

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München, den 19. November 2025 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat heute eine Umplatzierung von Aktien an der Steyr Motors AG („Steyr“) in Höhe von bis zu 1.213.206 Aktien, entsprechend rund 23,0 % des Grundkapitals der Steyr, beschlossen („Platzierung“). Die Aktien werden ausschließlich qualifizierten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Platzierung wird unmittelbar nach dieser Mitteilung eingeleitet und kann kurzfristig beendet werden.

Cantor Fitzgerald und Raiffeisen Bank International (in Kooperation mit ODDO BHF SCA) begleiten die Umplatzierung als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners.

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Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Information sind nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und des District of Columbia) („Vereinigte Staaten“ oder „U.S.„), Kanada, Australien, Japan, Südafrika und anderen Ländern bestimmt, in denen die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieser Mitteilung oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Platzierung sowie weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Österreich oder irgendeinem anderen Land dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act„) registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden.

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